Kanzleien in Kiel, Preetz & Neumünster

Kanzlei Kiel

Kanzlei Preetz (inkl. Notariat)

Kanzlei Neumünster

Anwalt Arbeitsrecht Kiel

Kanzlei Arbeitsrecht Kiel

Kündigung & Abmahnung

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Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder Ab­mahnungAußerdem stehe ich Ihnen bei der Verhandlung von Abfindungen oder der Gestaltung von Aufhebungsverträgen beratend zur Seite.

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Kanzlei Arbeitsrecht Kiel

Arbeitsvertrag & Zeugnis

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Ich helfe Ihnen, einen rechtsverbindlichen Arbeits­vertrag abzuschließen und ggf. Änderungen am Vertrag durch­zusetzen. Zudem unterstütze ich bei der Überprüfung und ggf. Korrektur von Arbeitszeugnissen.
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Kanzlei Arbeitsrecht Kiel

Gehalt & Urlaubsregelungen

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Ich überprüfe Gehalts­abrechnungen und unterstütze bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Urlaubstage, Überstundenausgleich, sowie auch bei der Klärung von Fragen zur Urlaubsregelung.
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Anwalt für Arbeitsrecht Kiel. Ihr Fachanwalt Dr. Sebastian Hollitzer

Sie suchen in Kiel einen fachkundigen, kompetenten Rechtsanwalt, der Sie und Ihr Anliegen ernst nimmt und sich engagiert für Ihr Recht einsetzt? Herr Fachanwalt Dr. Sebastian Hollitzer fühlt sich diesen Leitlinien verpflichtet.

Dr. Sebastian Hollitzer ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel. Ich biete Ihnen eine kompetente rechtliche Beratung und unterstütze Sie bei der Überprüfung von Kündigungen, Verträgen oder Abmahnungen. Ich kann Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten. Falls Sie meine Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich bitte und schildern Sie mir Ihren Fall.

Anwalt Arbeitsrecht Kiel - Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
Rechtsanwalt Kiel - Kanzlei Sebastian Hollitzer Fachkanzlei für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht

Anwalt Arbeitsrecht Kiel

Mandatsannahme und Bearbeitung auch ohne persönlichen Kontakt!

Wofür stehe ich? Was macht mich zu Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Kiel?

Schnelle Erstberatung​

Mit meiner Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel bin ich mit den Fristen und Pflichten vertraut, die bei Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu beachten sind. Aus diesem Grund setze ich mich unverzüglich für die Belange meiner Mandanten ein, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.

Gezielte Interessenvertretung

Als Anwalt achte ich stets auf die Prioritäten und Wünsche meiner Mandanten und arbeite eng mit ihnen zusammen, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ich verstehe die Bedeutung einer individuellen und auf die Bedürfnisse meiner Mandanten zugeschnittenen Beratung und vertrete ihre Interessen mit Engagement und Professionalität.

Persönliche Betreuung

Gerne können Sie Kontakt mit mir aufnehmen, um einen passenden Termin zu vereinbaren. Sollten Sie außerhalb meiner regulären Öffnungszeiten eine Beratung benötigen, stehe ich Ihnen auf Anfrage ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ablauf in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht Kiel

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Sie können gerne unverbindlich Kontakt zu mir aufnehmen, entweder telefonisch oder per E-Mail. Ich stehe Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung und unterstütze Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht.

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Gemeinsam finden wir einen passenden Termin, der Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Falls es sich um einen dringenden Fall handelt, stehe ich auch kurzfristig zur Verfügung und setze mich schnellstmöglich für Ihre Belange ein.

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Ich setze mich schnell und engagiert für die Lösung Ihres Falls im Arbeitsrecht ein und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung. Dabei berücksichtige ich stets Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen und vertrete Ihre Belange mit Fachkompetenz und Professionalität.

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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Danach lässt sich eine Kündigung oft nur noch schwer angreifen.

Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Deshalb sollte schnell geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist.

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Daneben gibt es noch gesetzlichen Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, z.B. während der Schwangerschaft, als schwerbehinderter Mensch oder besondere Formerfordernisse bei Auszubildenden.

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht. Häufig wird eine Abfindung aber im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Solche Verhandlungen finden statt, wenn die ausgesprochene Kündigung auf rechtlich wackeligen Beinen steht.

Die Höhe der Abfindung wird frei ausgehandelt und es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Häufig findet man die Formel „pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt“ – das ist aber nur eine grobe Orientierung, gewissermaßen eine Marktüblichkeit, die vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen herangezogen wird. Verlassen kann man sich auf diese Formel aber nicht.

Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Er kann Auswirkungen auf Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Resturlaub und Arbeitslosengeld haben. Vor der Unterschrift ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Gegen eine unberechtigte oder fehlerhafte Abmahnung kann man sich wehren. Möglich sind zum Beispiel eine Gegendarstellung oder die Entfernung aus der Personalakte. Ob das sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab.

Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn es dafür eine wirksame Grundlage gibt, etwa im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Regelung. Überstunden müssen regelmäßig ausbezahlt oder abgebummelt werden – das ist ganz unterschiedlich geregelt. Überstunden liegen im Rechtssinn aber nur unter bestimmten Voraussetzungen vor, z.B. wenn sie ausdrücklich angeordnet worden sind. Ausgleichspflichtige Überstunden entstehen nicht schon dann, wenn man ohne Kenntnis des Chefs länger im Büro bleibt.

Resturlaub sollte bei einer Kündigung immer geprüft werden. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er grundsätzlich abzugelten.

Ja, Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten negativen Aussagen enthalten.

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